Erwerb von Immobilien

Nicht-norwegischen Staatsangehörigen ist es erlaubt, Immobilien in Norwegen zu erwerben. Der Erwerb ist jedoch davon abhängig, daß dem Käufer eine Konzession erteilt wird.


Konzessionsgesuche müssen an die betreffende Kommune gerichtet werden. Falls Sie Schwierigkeiten mit der norwegischen Sprache haben, empfehlen wir Ihnen, einen Grundstücksmakler oder Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Konzessionserteilung zu beauftragen, deren Bearbeitung normalerweise bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann.

Anschriften von Rechtsanwälten erhalten Sie bei

Den Norske Advokatforening
(Norweg. Rechtsanwaltvereinigung)
Kr. Augusts gate 9
N-0164 Oslo
Tel.: 0047 - 22 03 50 50.

oder wenden Sie sich an

Herrn Dr. Claus Cornelius
Deutsch-Nordische Juristenvereinigung e.V.
Hopfenstr. 29, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66076
Fax: 0431/660 777.

In einzelnen besonders bevorzugten Kommunen, in denen es schwierig ist, den inländischen Grundstücksbedarf zu decken, können ausländische Gesuche abgewiesen werden. Ansonsten gibt es im großen und ganzen keine Unterschiede bei der Behandlung zwischen norwegischen und ausländischen Anträgen.

Wenn Sie Landwirtschaftseigentum erwerben wollen, wird die Konzession normalerweise davon abhängig gemacht, daß Sie innerhalb eines Jahres auf dem Eigentum ansässig werden und das Anliegen selbst auf landwirtschaftlich verantwortliche Weise mindestens 5 zusammenhängende Jahre lang betreiben.

Die Konzessionsbehörden können den vereinbarten Preis überprüfen. Wenn die Behörden den Preis für zu hoch befinden, kann die Konzession verweigert werden. Hat in einem solchen Fall der Erwerber versäumt, einen Konzessionsvorbehalt aus Preisgründen zu vereinbaren, kann dies zur Folge haben, daß nach Verweigerung der Konzession das Eigentum zu einem akzeptierten Preis veräußert werden muß, der zu einem wirtschaftlichen Verlust führen kann.


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