Das Gesetz
Wird ein Aufsichtsrat von den Eigentümern eines Unternehmens gewählt, stellt das Gesetz folgende Anforderungen an die Zusammenstellung des Aufsichtsrates:
- Hat der Aufsichtsrat zwei oder drei Mitglieder, müssen beide Geschlechter vertreten sein.
- Hat der Aufsichtsrat fünf Mitglieder, müssen beide Geschlechter mit mindestens zwei Personen vertreten sein.
- Hat der Aufsichtsrat sechs bis acht Mitglieder, müssen beide Geschlechter mit mindestens 3 Personen vertreten sein.
- Hat der Aufsichtsrat neun Mitglieder, müssen beide Geschlechter mit mindestens 4 Personen vertreten sein. Mit mehr als neun Mitgliedern müssen mindestens 40 % weiblich sowie männlich sein.
Die oben genannte Regel gilt sowohl für Hauptmitglieder eines Aufsichtsrates als auch für stellvertretende Mitglieder.
Wird ein Aufsichtsrat von den Angestellten eines Unternehmens gewählt, stellt das Gesetz folgende Anforderungen an die Zusammenstellung des Aufsichtsrates:
- Hat der Aufsichtsrat zwei oder mehr Mitglieder, müssen beide Geschlechter vertreten sein. Dies gilt auch für auch für stellvertretende Mitglieder. Diese Regel gilt aber nicht, wenn weniger als 20 % der Angestellten zu einem der Geschlechter gehört.
Das Gesetz: Ot.prp. nr. 97 (2002-2003) (Leider nur auf Norwegisch).
Das Gesetz gilt seit 1. Jänner 2004 für staatlich kontrollierte Firmen, und wurde seit dem 1. Jänner 2006 auch auf private allgemeine Aktiengesellschaften (ASA), d.h. börsennotierte Unternehmen, erweitert. Mit staatlich kontrollierten Firmen sind jene Unternehmen gemeint, die vom Staat kontrolliert werden. Auch staatliche Aktiengesellschaften und Tochtergesellschaften staatlicher Unternehmen sind von diesem Gesetz betroffen. Im Moment läuft eine Anhörung, ob man das Gesetz auch für Aktiengesellschaften, die von Kommunen und Fylkeskommunen (Gemeinden und Verwaltungsbezirken) kontrolliert werden, gelten lassen sollte.
Übergangsfrist
Jene Aktiengesellschaft (ASA), die vor dem In-Kraft-Treten bereits registriert waren, wurde eine zweijährige Übergangsfrist gewährt, um die erforderliche Quote in den Aufsichtsräten umzusetzen. Als begleitende Maßnahme wurde eine Empfehlung auf einer ausgewogenen Verteilung der Verwaltungsmandate auf beide Geschlechter im NUES, dem norwegischen Corporate Governance Kodex, aufgenommen. Gleichzeitig wurde eine Datenbank mit Einträgen von Frauen aufgebaut, die bereit waren, diese Posten auch zu übernehmen. Diese Datenbank ist Teil des Female Future-Projekts der norwegischen Wirtschaftkammer NHO. Lesen Sie mehr über Female Future. Börsennotierten Unternehmen, die die Geschlechterquote bis Anfang 2008 nicht erreichten, wurden Sanktionen angedroht. Falls diese Unternehmen die Bestimmungen weiterhin nicht einhalten, kann es zur Zwangsliquidation kommen. Hier findet man eine norwegisch-sprachige Übersicht über Firmen und in wie fern sie die Regeln für die Geschlechtsquotierung erfüllen.
Für Aktiengesellschaften (ASA), die nach dem 1. Jänner 2006 registriert wurden, galt das Gesetz von Beginn an.
Die Geschlechterquote gilt nicht für private Aktiengesellschaften.
Begründung
Man hat sich für eine Quote entschieden, da es in Norwegen Probleme gegeben hat, Frauen für die Aufsichtsräte zu rekrutieren. Es gebe keine guten Gründe dafür, dass Frauen nur sechs Prozent der Mitglieder in den Führungsgremien der Aktiengesellschaften stellten, aber 50 Prozent der Bevölkerung Norwegens repräsentierten, so Ansgar Gabrielsen, ehemaliger Wirtschaftsminister Norwegens. Eine bessere Gleichstellung der Geschlechter werde die Nutzung der Qualifikationen der Frauen sichern, dies werde auch zu besseren und strategischen Entscheidungsprozessen führen, erklärte die norwegische Regierung zum Gesetz.
Statistik
2003 lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen bei etwa 7 Prozent. Derzeit liegt der Frauenanteil in den norwegischen Aufsichtsräten bei 39 – 40 Prozent. Informationen diesbezüglich findet man auf den Internetseiten des Statistischen Zentralamts in Norwegen.
Das norwegische vs. das österreichische System
In Norwegen ist der Aufsichtsrat (auch Styre genannt) im Gegensatz zum österreichischen System (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat) sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit zuständig.