Reisepass

Die Antragstellung für einen biometrischen norwegischen Pass kann für Personen, die über 12 Jahre alt sin, nur persönlich bei der norwegischen Botschaft in Wien erfolgen.

Die Passgebühr beträgt zurzeit € 55 pro Erwachsene (ab 16 Jahren), € 35 pro Kind. Der Betrag wird in bar bei der Einlieferung des Antrages bezahlt. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 2 Wochen. Die Pässe werden in der Regel für 10 Jahre ausgestellt.

Personen, die im Ausland geboren sind, müssen vor dem 22. Geburtstag einen Antrag auf Beibehalt der norwegischen Staatsbürgerschaft stellen. Ohne die Beibehaltsbewillung der norwegischen Staatsbürgerschaft können keine Pässe über das 22. Lebensjahr hinaus ausgestellt werden.

Folgendes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden:

  • Der alte Pass muss für die Makulierung mitgebracht werden. Der alte Pass dient außerdem als Ausweis. Ist der Pass verloren gegangen, müssen Sie es durch eine Polizeianzeige dokumentieren und einen anderen Ausweis mitnehmen.

  • Namensänderung. Hat eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) stattgefunden und ist diese noch nicht bei dem in Norwegen gemeldet worden, muss einen Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Der Antrag auf Namensänderung senden Sie an Midt-Finnmark likningskontor (Personregisteret, 9613 Hammerfest). 

  • Personennummer. Die Personennummer wird vom Skatt nord (Personregisteret, Postboks 6310, 9293 Tromsø) zugeteilt.



Antrag auf einen norwegischen Kinderpass
Die Antragstellung für einen norwegischen Kinderpass kann bei der norwegischen Botschaft in Wien und bei den norwegischen Honorarkonsulaten in Österreich erfolgen.

Bei der Beantragung eines Kinderpasses (0-18 Jahre) muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind bei der Botschaft oder Konsulat erscheinen. Vom nicht erschienen Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, sowie eine Kopie einer öffentlichen Legitimation mit Unterschrift (Pass, Personalausweis).

Folgendes muss bei der Antragstellung bei der Botschaft vorgelegt werden:

  • Alter Pass
  • Geburtsurkunde bei Erstausstellung
  • Personennummer
  • Wenn das Kind noch keinen Pass hat: Pass des norwegischen Elternteils.
  • Pass/Personalausweis der Eltern
  • Wenn die Antragstellung bei einem Konsulat erfolgt: Ein Passfoto

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