Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Letzte Aktualisierung: 21.01.2009 // Mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) ist Norwegen in die wirtschaftliche Entwicklung in Europa einbezogen. Dadurch hat Norwegen einerseits Zugang zum EU-Binnenmarkt und trägt andererseits zum Ausgleich sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten in Europa bei.

Das EWR-Abkommen trat im Januar 1994 in Kraft. Geltungsbereich des Abkommens sind die 27 EU-Mitgliedstaaten und drei der EFTA-Staaten (European Free Trade Association), d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen. Dieses Abkommen ist das größte und umfassendste internationale Abkommen, das Norwegen abgeschlossen hat.

Zugang zum EU-Binnenmarkt

Das EWR-Abkommen sichert die norwegische Teilnahme am Binnenmarkt und damit den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und die Freizügigkeit von Personen. Auf diese Weise ist beispielsweise ein Produkt, das in einem der Staaten nach den gemeinsamen Rechtsvorschriften zugelassen ist, als Grundregel auch in den anderen Staaten zugelassen. Arbeitnehmer und Studierende aus anderen EWR-Staaten haben als Grundregel Anspruch auf dieselbe Behandlung wie die Staatsangehörigen des betreffenden Gastlandes, auch in Bezug auf soziale Sicherheit und Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Harmonisierung von Rechtsvorschriften

Der europäische Binnenmarkt kann nur mit einer harmonisierten Marktgesetzgebung funktionieren. Neue EU-Regelungen in Bezug auf den Binnenmarkt werden in norwegische Rechtsvorschriften umgesetzt. Diese Regelungen werden vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss beschlossen, in dem die EFTA-Staaten und die Europäische Kommission vertreten sind. Alle auf diese Weise beschlossenen Neuregelungen sind in innerstaatliche Rechtsvorschriften umzusetzen. Im Juni 2010 hatte Norwegen etwa 7000 EU-Rechtsakte des EWR-Abkommens in das innerstaatliche Recht übernommen.

Norwegische Förderung der europäischen Entwicklung

Der Beitrag der EWR-/EFTA-Staaten zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der ärmeren EU-Mitgliedstaaten war von Anfang an ein Bestandteil des EWR-Abkommens. Dieser Einsatz wurde nach Abschluss des Abkommens noch wesentlich erweitert. Im Rahmen von zwei Finanzierungsregelungen stellt Norwegen bis 2014 jährlich 347 Millionen Euro für Entwicklungs- und Investitionszwecke in den Empfängerstaaten zur Verfügung. Diese Regelungen werden von den Empfängerstaaten selbst gesteuert, d. h. die Empfängerstaaten schlagen Förderprojekte vor und nehmen die Projektplanung und -durchführung wahr.

Förderschwerpunkte sind Bereiche wie Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung, Kulturerbe, Bildung und Forschung, effizientere Außengrenzkontrollen und Stärkung des Rechtswesens, Lebensbedingungen der Kinder und Gesundheit. Die EWR-Mittel tragen nicht nur zum Ausgleich sozialer und wirtschaftlicher Unterschiede im EWR-Gebiet bei, sondern auch zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Norwegen und den Empfängerstaaten.


Quelle: Norwegisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten   |   Anteil in Ihrem Netzwerk   |   print